Frieden schaffen ohne Waffen
Alles ist besser als Krieg!
Wir verurteilen den Angriffskrieg der russischen Regierung und des russischen Militärs auf die Ukraine. Jeder Krieg, auch ein Verteidigungskrieg, ist ein Verbrechen gegen die Menschheit und deswegen müssen die Kriegshandlungen von beiden Seiten beendet werden. Militärische Verteidigung ist Selbstzerstörung. Wir treten für eine friedliche Beilegung des Konfliktes ein. Die Missachtung der Minderheitenrechte der nichtukrainischen Bevölkerung seitens der Kiewer Regierung ist keinesfalls eine Rechtfertigung für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine könnte beendet werden, wenn es politisch gewollt wäre. |
So könnte es gehen:
Gerade in den Zeiten der Kriege und der Hochrüstung müssen wir an den Strategien friedlicher Konfliktbeilegung festhalten und ihre Möglichkeiten als Gegengewicht darstellen. Bei der friedlichen Konfliktlösung geht es nicht um militärischen Sieg oder Niederlage. Es geht darum, die Kriegshandlungen schnellstmöglich zu beenden, um Menschenleben, auch das der Soldat*innen, zu retten und die weitere Zerstörung von zivilen Einrichtungen zu verhindern. Es geht auch darum das friedliche und sichere Zusammenleben der Menschen dauerhaft zu ermöglichen und nicht um einen Schein-Frieden, der den nächsten Krieg mit sich bringt. Friedliche Konfliktlösung muss politisch gewollt sein. Das bedeutet, nicht den Regierenden und Kriegsprofiteuren nach ihren Interessen handelnd, das Kriegsgeschehen zu überlassen. Alle, die Krieg als Mittel der Politik nicht wollen, müssen sich gegen Aufrüstung wenden und sich für friedliche Konfliktlösungen einsetzen.
Gerade in den Zeiten der Kriege und der Hochrüstung müssen wir an den Strategien friedlicher Konfliktbeilegung festhalten und ihre Möglichkeiten als Gegengewicht darstellen. Bei der friedlichen Konfliktlösung geht es nicht um militärischen Sieg oder Niederlage. Es geht darum, die Kriegshandlungen schnellstmöglich zu beenden, um Menschenleben, auch das der Soldat*innen, zu retten und die weitere Zerstörung von zivilen Einrichtungen zu verhindern. Es geht auch darum das friedliche und sichere Zusammenleben der Menschen dauerhaft zu ermöglichen und nicht um einen Schein-Frieden, der den nächsten Krieg mit sich bringt. Friedliche Konfliktlösung muss politisch gewollt sein. Das bedeutet, nicht den Regierenden und Kriegsprofiteuren nach ihren Interessen handelnd, das Kriegsgeschehen zu überlassen. Alle, die Krieg als Mittel der Politik nicht wollen, müssen sich gegen Aufrüstung wenden und sich für friedliche Konfliktlösungen einsetzen.
Friedenskonferenzen sind ein erster Schritt um den Krieg zu beenden
Internationale Friedenskonferenzen, die aus Vertretern von neutralen Staaten bestehen, die sich nicht an Kriegshandlungen, Waffenlieferungen und Sanktionen beteiligt haben (und nicht eine einseitige Verurteilung nur Russlands für den Angriffskrieg erklärt haben: neutrale Staaten wie zum Beispiel China, Cuba, Indien, Pakistan, auch der Heilige Stuhl) sind glaubwürdigere Verhandler zwischen Konfliktparteien. Wenn die ukrainische oder russische Regierung, oder andere Kriegsparteien sich weigern an der Konferenz teilzunehmen, könnte sie dennoch das Zeichen setzen, dass andere Staaten nicht mehr bereit sind ihre Kriegshandlungen zu akzeptieren.
Ein Ergebnis dieser Konferenz könnte sein, das Kriegsgebiet und die besetzten Gebiete völlig zu demilitarisieren und Autonomierechte zu gewähren. Das bedeutet, Russland und die Ukraine müssen jeweils ihre Truppen abziehen und die Autonomiegebiete können sich nach innen selbst verwalten, eigene Gesetzgebungsorgane und eigene politische Strukturen und kulturelle Unabhängigkeit erhalten. Damit wären die Autonomiegebiete den Interessen der russischen und ukrainischen Regierung entzogen und die Bevölkerung vor einem möglichen Bürgerkrieg geschützt, wenn die Truppen abgezogen werden.
Autonomiegebiete schützen Minderheiten und stärken die Demokratie
Weitere demilitarisierte Zonen mit Autonomiestatus innerhalb der Ukraine könnten folgen, um einen tragfähigen Frieden zwischen der Ukraine und Russland zu sichern. Besonders in den Gebieten der Ukraine, in denen unterschiedliche Minderheitsbevölkerung lebt, können deren Rechte durch den Status der Autonomie besser geschützt werden. Durch den Status der Autonomie sind Einflussnahme und Grenzstreitigkeiten überflüssig geworden.
Autonomiegebiete führen nicht zur Zerstückelung eines Staatsgebietes zu Gunsten eines anderen Staates. Sie sind innerhalb der Staatsgrenzen Pufferzonen, in Regionen, in denen Minderheiten und Mehrheiten ein friedliches Zusammenleben ermöglicht werden muss, um gewalttätige Konflikte zu vermeiden.
Autonomiegebiete und entmilitarisierte Zonen können den Frieden sichern
Die Schaffung von entmilitarisierten Zonen und Autonomiegebieten sind erprobte und realpolitische Methoden der Friedenssicherung. Es sind keine Utopien, Phantastereien oder unrealistische Träumereien.
Vieltausendfaches Töten und Sterben aus Gründen des völkerrechtlichen Prinzips?
Kosovo, Krim und Nordzypern sind nicht die besten Beispiele, weil dort die Unabhängigkeit unter klarem Bruch des Völkerrechts geschaffen und danach mit militärischer Besatzung stabilisiert wurde. Das können wir nicht gutheißen. Aber Krieg zur Wiederherstellung des früheren Zustandes hieße, dem Völkerrechtsbruch durch ein noch größeres Verbrechen, vieltausendfaches Töten von Menschen entgegenzutreten. Besser ist es, Völkerrecht und Minderheitenrechte nur mit zivilen Mitteln durchzusetzen, auch um nicht weiteren Hass zu erzeugen. Die an die Macht gekommene ehemalige Minderheit muss jetzt ihrerseits Minderheitenrechte anerkennen, damit z. B. die Serben und Roma im Kosovo, Ukrainer und Tataren auf der Krim und Griechenzyprer im Norden ihrer Insel gut und mit voller Gleichberechtigung leben können.
Wer sich intensiver mit Gebieten mit Autonomie oder Minderheitenrechten beschäftigt, wird feststellen, dass es viele davon in allen Kontinenten gibt und dass sie über Jahrzehnte den Menschen in diesen Regionen ein Zusammenleben ermöglicht und oft auch politische und wirtschaftliche Stabilität haben.
Hier einige Beispiele aus Europa und Asien:
Asad Kaschmir ist ein autonomes Gebiet innerhalb des Staates Pakistan. Die Autonomie ermöglicht seit 1965 das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Region und ein Krieg mit Indien um dieses Gebiet wurde vermieden. |
|
Gagausien it seit 1994 ein autonomes Gebiet innerhalb der Republik Moldau. Es verfügt über weitreichende Autonomie, drei Amtssprachen (Gagausisch, Russisch, Rumänisch) und eine eigene Regierung. Von den knapp 160.000 Einwohnern gehört die große Mehrheit der turksprachigen Volksgruppe der Gagausen an, daneben leben allerdings auch zahlreiche Russ*innen, Rümän*innen, Moldauer*innen, Bulgar*innen und Ukrainer*innen in der Region. |
|
Die Innere Mongolei grenzt im Norden an Russland und die Mongolei. Im Süden grenzt sie an acht chinesischen Provinzen .Anders als der Name vermuten lässt, gehören weniger als 20% der Bevölkerung zur namensgebenden Ethnie der Mongolen. Durch die Autonomie der Inneren Mongolei sind Minderheitenrechte gesichert. Die Bevölkerung ist nicht mehr den Konflikten zwischen China, Mongolei und Russland ausgesetzt. |
|
In der Teilregion der Republik Serbien Kosovo leben mehrheitlich Albaner und deren bewaffnete Truppe UÇK kämpfte für die Trennung von Serbien Nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von 14 NATO-Staaten, auch Deutschland, auf die Bundesrepublik Jugoslawien wurde Kosovo von Serbien abgetrennt. Als Ergebnis blieb der Kosovo von den Truppen der Angreifer (D, F, GB, I, USA) besetzt. Es folgten Gewaltexzesse insbesondere gegen die serbische und andere Minderheiten von Seiten der UÇK. Die kosovarischen Serben stellen im Norden von Kosovska Mitrovica, Leposavic, Zubin Potok und Zvecan die klare Mehrheit. Sie erkennen die Regierung in Pristina nicht an und stimmten mit Dreiviertelmehrheit für die Abtrennung vom Kosovo und Wiedervereinigung mit Serbien. Dieses wird international nicht anerkannt, aber faktisch verwalten sich die serbischen Gemeinden selbst und die Zentralregierung hält sich noch zurück. |
|
Die Halbinsel Krim war bis 2014 eine autonome Region innerhalb des ukrainischen Staates. Nachdem aber in Kiew eine „westliche“, alles Russische bekämpfende Regierung die Macht übernahm, stimmte die dort mehrheitlich russische Bevölkerung zunächst für die Separation und unmittelbar danach für den Anschluss an die Russische Föderation. Dieses geschah im eindeutigen Widerspruch zur Verfassung und wird völkerrechtlich nicht anerkannt. |
|
Nordzypern ist seit 1974 von der Türkei völkerrechtswidrig besetzt. Die griechischen Zyprer wurden in den Süden vertrieben und in deren Häusern leben zugewanderte „Festlandstürken“. Die Türkische Republik Nordzypern ist international nicht anerkannt. Zur Republik Zypern gibt es von UN-Truppen besetzte Pufferzone. |
|
Die Autonome Region Kurdistan wurde durch die im Jahre 2005 erlassene irakischen Verfassung anerkannt und die bis dahin errungenen Autonomierechte der Region Kurdistan in dieser Gebietskörperschaft konsolidiert. Bereits im Jahr 1970 wurde der kurdischen Bevölkerung im Nordirak von der Zentralregierung in einem Abkommen rechtlich Teilautonomie zugesichert. Die angestrebte kurdische Teilautonomie konnte sich jedoch in dieser von ethnisch-politischen Konflikten geprägten Zeit nicht etablieren. |
|
Die zuvor deutsche Region um Eupen kam 1919 als Ostbelgien zum belgischen Staat. Die dortige deutschsprachige Minderheit ist kleiner als 1% der Bevölkerung Belgiens, dennoch ist Deutsch eine der drei Staatssprachen überall in Belgien. Die deutsche Minderheit hat ihr eigenes Regionalparlament. Es gibt keinerlei Bestrebungen in der deutschen Minderheit, dass dieses Gebiet der Bundesrepublik beitreten soll. Vielmehr gibt es einen Zuzug von deutschen Staatsbürgern, die als „Wahlostbelgier“ ihren Wohnsitz in der Region frei wählen. |
|
Schleswig-Holstein gehörte bis 1864 zum dänischen Königreich. Dänemark hatte seit 1848 eine fortschrittliche Verfassung mit garantierten Bürgerrechten, während in Deutschland die bürgerlich demokratische Revolution 1848 scheiterte. Als aber Dänemark nur noch das Dänische als einzige Amtssprache akzeptierte, wollte die mehrheitlich deutschsprachige Bevölkerung sich abtrennen. Die deutschsprachigen Separatisten riefen König Wilhelm von Preußen zu Hilfe und das deutsche Heer, Preußen und Österreicher marschierten 1864 bis nach Fredericia weit über das deutsche Siedlungsgebiet hinaus in Dänemark ein. Schleswig-Holstein wurde einschließlich des mehrheitlich dänisch bewohnten Sønderjylland, Nordschleswig, als preußische Provinz annektiert. 1920 wurde in einer Volksabstimmung die heutige Grenze festgelegt. Diese durch eine demokratische Volksabstimmung festgelegte Grenze wurde danach weder 1940 vom militärisch überlegenen Nazideutschland noch von Dänemark 1945 (als Deutschland den Krieg verloren hatte) in Frage gestellt. Die durch Volksabstimmung festgelegte Grenze stand fest. Es gibt umfassende, garantierte Minderheitenrechte sowohl für die Dänen in Schleswig-Holstein und für die Deutschen in Sønderjylland. |
|
Schottland: Die Volksabstimmung in Schottland ergab eine Mehrheit für den Verbleib im Vereinigten Königreich. Dies wurde auch von den unterlegenen Separatisten akzeptiert, die aber nach dem Brexit eine erneute Volksabstimmung anstreben, denn in Schottland gab es eine klare Mehrheit für den Verbleib in der EU. |
|
Die unabhängige Slowakische Republik entstand am 1. Januar 1993 entstand nach friedlicher Aufteilung der Tschechoslowakei Die Abspaltung der Slowaken erfolgte nach langen Verhandlungen im Konsens mit der tschechischen Zentralregierung in Prag. |
|
Slowenien erklärte 1991 einseitig die Unabhängigkeit von der Belgrader Zentralregierung. Die bewaffneten Auseinandersetzungen waren nach zehn Tagen beendet. Schon binnen Monatsfrist wurde der neue Staat von allen (damals zwölf) Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft anerkannt. |
|
Die Republika Srpska existiert seit 1992 und ist im Bosnienkrieg entstanden, um den Konflikt zu begrenzen und die Bevölkerung zu schützen. Durch den Status der Autonomie lebt die serbische Bevölkerungsmehrheit mit bosnischer, kroatischer und montengrinischer Minderheitsbevölkerung gleichberechtigt zusammen. Sie besitzt eine eigene unabhängiger Legislative, Exekutive und Judikative, blieb aber Teil des Staates Bosnien-Herzegowina. |
|
Nachdem im August 1989 in der Georgischen Sowjetrepublik ein „Programm für die georgische Sprache“ beschlossen wurde, erklärte sich am 20. September 1990 Südossetien als Demokratische Sowjetrepublik für unabhängig Am 11.7.2004 verständigten sich Georgien und Südossetien auf einen Waffenstillstand und unterzeichneten ein Protokoll, das eine Entmilitarisierung Südossetiens vorsah. Georgien sollte außer 500 „Friedenssoldaten“ alle Einheiten abziehen, Südossetien abchasische und russische Truppen aus dem Land weisen. Am 5.11.2004 wurde die Entmilitarisierung vertraglich vereinbart. Zu einem Ende der Gewalt kam es dadurch aber nicht, denn seit 20.9.2005 wurde die südossetische Hauptstadt Zchinwali von der georgischen Armee beschossen. Daraufhin stimmten 2006 in einem Referendum 99% für die Unabhängigkeit. |
|
Die Autonomie Südtirols leitet sich aus den Grundsätzen des ethnischen Minderheitenschutzes ab, der in der Existenz einer deutsch und einer ladinschsprachigen Bevölkerungsgruppe auf italienischem Staatsgebiet begründet ist. Die Autonomie Südtirols besteht seit 1946 in der Provinz Bozen und wurde bis 1992 auch auf Trient (Trentino) ausgeweitet. Südtirol blieb in Italien, aber Österreich ist die Garantiemacht für die Autonomie der südtiroler Bevölkerung. |
|
Die Åland Inseln in der Ostsee waren seit 1809 russisch und sind seit dem Ende des Krimkrieges 1856 entmilitarisiert. Sie sind eine autonome Region innerhalb des finnischen Staates, die einzige offizielle Sprache ist schwedisch. Die mehrheitlich etwa 90%ig schwedische Bevölkerung der Inselgruppe ist mit dem Autonomiestatus innerhalb Finnlands einverstanden. Die Åland Inseln sind ein Vorbild für die Entmilitarisierung des gesamten Ostseeraumes Auch Russland und die Ostseeanrainerstaaten, die Mitglieder der NATO sind, können von einem tragfähigen Frieden in der gesamten Ostseeregion profitieren. Entmilitarisierte Zonen sind ein konstruktiver Beitrag zur Abrüstung und eine vertrauensbildende Maßnahme zur Sicherung des Friedens in einer Region. |
Die meisten Gebiete mit Autonomie und Minderheitenrechten finden sich in Spanien und der Russischen Föderation. Autonomie ist für sich allein genommen kein Garant für friedliche Entwicklung, aber ohne garantierte Minderheitenrechte und Entmilitarisierung der Region wird Gewalt wahrscheinlicher. Minderheiten, deren Rechte missachtet werden, haben einen guten Grund und auch das Recht, den Staat zu verlassen und über sich selbst zu bestimmen. Ob Autonomie innerhalb oder außerhalb des Zentralstaates erreicht wird, kann niemals Ergebnis militärischer Gewalt sein. Egal wer den Krieg militärisch gewinnt: man müsste hinterher wieder als Nachbarn miteinander auskommen können. Zusammenleben kann also nur Ergebnis von Interessenausgleich durch Verhandlungen oder Volksabstimmungen sein.
Egal, wie diese ausgehen: Alles ist besser als Krieg!
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen |
DFG-VK, c/o Cüppers, Mühlenholz 28 A, 24943 Flensburg, flensburg@bundeswehrabschaffen.de
Spendenkonto: Friedenswerkstatt Kiel, IBAN: DE08 2109 0007 0011 8672 05 Stichwort Autonomie
valign=”top”