Grundrecht wahrnehmen

Seit dem 1.1.2026 gilt ein neues Wehrpflichtgesetz und ein verändertes Recht für Kriegsdienstverweigerer. Auch wenn zurzeit noch niemand zum Grundwehrdienst in der Bundeswehr gezwungen wird, so kann ein Kriegsdienstzwang doch mit einfachem Gesetz aktiviert werden. Im Spannungs- und Verteidigungsfall können ohnehin alle Männer von 18 bis 60 zu Diensten gezwungen werden.

Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gilt unabhängig von der Wehrpflicht. Den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, ist unveräußerliches Grundrecht.

Anträge auf Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 müssen jetzt an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstr. 1000, 50737 Köln geschickt werden.

KDV für Ungediente

Die Kriegsdienstverweigerung ist für Ungediente nur ganz bestimmten Bedingungen möglich, die unter „weiterlesen“ zu finden sind.

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KDV als Soldat

Für aktive Soldat*innen ist es am schwierigsten zu verweigern, denn sie müssen eine Gewissensänderung vermitteln und es geht eventuell auch um die Rückzahlung von Ausbildungskosten.

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KDV als Reservist

Ähnlich wie beim aktiven Soldaten ist es auch beim Reservisten schwierig die Änderung des Gewissens erklären.

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