ACHTUNG: Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz befindet sich zurzeit noch in der Erprobung. Je nach Geburtsjahrgang sind zurzeit unterschiedliche Handlungsweisen sinnvoll. Ab Geburtsjahrgang 2008 (und jünger) sollte schon jetzt ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt werden (geht ab 17½). Dieser Jahrgang wird der erste sein, der laut Planungen der Bundesregierung vom Erfassungsbogen und von der Musterung betroffen sein wird. Wer einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellt muss allerdings zur Musterung um anerkannt zu werden.

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz ist vom Bundestag verabschiedet worden. Bei KDV-Anträgen aus den Jahrgängen 1993 bis 2009 kann es (muss aber nicht) ein KDV-Verfahren geben auch ohne vorherige Musterung. Diese Jahrgänge sollten mit dem Antrag warten bis das Gesetz in Kraft tritt. Das soll laut Planungen 2026 passieren. 

Alle sollten einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung vorbereiten: Antrag, Begründung und Lebenslauf (siehe unten). Das sind drei einzelne Dokumente, die jeweils mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden müssen. Die Jahrgänge 1993 bis 2009 sollten den fertigen Antrag zurückhalten. Wenn ein neues KDV Gesetz gilt, solltest du sofort deinen KDV-Antrag abschicken und zwar alle drei Dokumente in einem Umschlag.

Wende dich an eine unserer Beratungsstellen und schau auf unsere Homepage.

 

Für das KDV-Verfahren sind folgende Unterlagen notwendig:

1. Antrag auf Kriegsdienstverweigerung

Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst aus Gewissensgründen und berufe mich dabei auf das Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3

2. Schriftliche Begründung

In dieser Begründung ist die Gewissensentscheidung darzulegen, die der Antragstellerin/dem Antragsteller zwingend verbietet, einen Dienst mit der Waffe zu leisten.

3. Tabellarischer Lebenslauf

Der Lebenslauf sollte die wichtigsten Lebensdaten ohne größere zeitliche Lücken enthalten. Begebenheiten, die in einem Zusammenhang zu der Kriegsdienstverweigerung stehen könnten, sollten ebenfalls in den Lebenslauf aufgenommen werden.

Wenn du alle Unterlagen zusammen hast, kannst du in der nachfolgenden Grafik den weiteren Ablauf des KDV-Verfahrens ersehen.

Ablauf KDV-Verfahren

Bei diesen KDV-Beratungsstellen kannst du deinen KDV-Antrag vor Einreichung durchgesprechen:

WoE-Mailadresse
Hamburg und Schleswig-Holsteinflensburg@bundeswehrabschaffen.de
hamburg@dfg-vk.de
kiel@bundeswehrabschaffen.de
oldesloe@dfg-vk.de
luebeck@dfg-vk.de
Berlin und Brandenburgkdv-berlin@dfg-vk.de
info@idk-berlin.de
lebgut@googlemail.com
Mecklenburg-Vorpommernrostock@dfg-vk.de
Baden-Württembergba-wue@dfg-vk.de
Bremenbremen@dfg-vk.de
Hessen und Reinland-Pfalzkdv-ffm@dfg-vk.de
kdv-kassel@dfg-vk.de
kdv-trier@dfg-vk.de
dfgvkhessen@t-online.de
Bayernkdv-bayern@dfg-vk.de
Niedersachsennds-hb@dfg-vk.de
Nordrhein-Westfalendfg-vk.nrw@t-online.de
Sachsenost@dfg-vk.de
Sachsen-Anhaltkdv-san@dfg-vk.de
Saarlandverweigerung@dfg-vk.de
Thüringenkdv-thueringen@dfg-vk.de