Atomwaffenverbotsvertrag
ist am 22.1.2021 in Kraft getreten
Aufruf zur Mahnwache und Kundgebung auf AKOPOL: https://akopol.wordpress.com/2021/02/17/friedensaktivistinnen-der-dfg-vk-begruessen-antrag-der-spd-landtagsfraktion-zum-atomwaffenverbot
122 Länder hatten sich 2017 bei den UN mit ihrer Unterschrift für diesen Vertrag gestimmt. Dadurch, dass seit dem 24.Oktober letzten Jahres 50 Staaten den Vertrag ratifiziert haben, ist er 90 Tage danach ein Teil des Völkerrechtes geworden. Atomwaffen werden damit rechtlich genauso geächtet wie chemische und biologische Waffen.
Mit dem Inkrafttreten des Atomwaffen-Verbotsvertrages wird der Besitz sowie der Einsatz von Atomwaffen völkerrechtlich verboten und weltweit geächtet. Ebenso die Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Weitergabe und jegliche Form von Unterstützung dazu.
Der Vertrag ergänzt den Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag genannt. Auch wenn viele Länder dem Vertrag noch nicht beigetreten sind und dies zum Teil nicht beabsichtigen, ergeben sich durch ihn gute Chancen, die Be-drohung durch die Existenz von Atomwaffen zu begrenzen und zurückzudrängen.
Mit der Aufnahme des Verbotsvertrages in das Völkerrecht wird Atomwaffen die Legitimität entzogen. Damit ist eine Rechtsgrundlage geschaffen worden, die z.B. für den internationalen Gerichtshof bedeutsam sein könnte. Bei zwischenstaat-lichen Verhandlungen über Abrüstungsmaßnahmen kann darauf Bezug genommen werden. Bereits bestehende Verträge werden dadurch aufgewertet.
Das jetzt weltweit nach Völkerrecht geltende Verbot von Atomwaffen wird auch in den Ländern Auswirkungen haben, die dem Vertrag noch nicht beigetreten sind. Firmen und Banken können unter Berufung auf den Vertrag ihre Geschäftsge-baren anpassen. Schon jetzt nutzen Banken und Investitionsfonds das Völkerrecht als moralische Richtschnur.
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Atomwaffenverbotsvertrag leider noch nicht beigetreten, sie hat nicht einmal an den Vertragsverhandlungen bei den UN teilgenommen.
Bitte unterstützen Sie uns im Bestreben, die Bundesregierung zur Unter-zeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages zu bewegen, schreiben Sie an Bundestagsabgeordnete, sprechen Sie dies an bei Auftritten im Wahlkreis.
Machen sie mit in einer Friedensgruppe, z.B. der DFG-VK
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V.
Kontakt: hamburg@dfg-vk.de Weitere Informationen: https://nuclearban.de www.icanw.de, www.bundeswehrabschaffen.de, www.dfg-vk.de
Film über Auswirkung einer Atombombenexplosion über einer Stadt:
https://www.facebook.com/funk/videos/764726607794106
V.i.S.d.P.: Erika Rudolph, DFG-VK Hamburg, Postfach 606125, 22253Hamburg