Für einige Soldat*innen gibt es kostengünstigere Lösung als einen KDV-Antrag zu erstellen. Wer sowieso in ärztlicher Behandlung ist, könnte da einen Ansatzpunkt finden (Broschüre „Wege zu Wissen und Wohlstand“).

Wer als Soldat unbedingt nach Art. 4 Abs. 3 verweigern möchte, kann uns ansprechen oder sich an die EAK (Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung) wenden. Das Verfahren zur KDV dauert zur Zeit mehrere Monate und entspricht dem der Reservistenverweigerung. KDV-Antrag nicht über den Dienstweg stellen, sondern an das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstraße 1000, 53737 Köln senden. Es kann sein, dass die Antragsunterlagen von Reservist*innen zur Bearbeitung an ein Karrierecenter weitergeleitet werden. Sei nicht irritiert, wenn dein Antrag weitergeleitet wird, das liegt an der Unfähigkeit der Bundeswehrverwaltung die KDV-Anträge zeitnah zu bearbeiten.

Der Antrag sollte erst gestellt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden und durchgesprochen worden sind. Die Bundeswehr fordert einige der Ausbildungskosten zurück. Bei diesem Verwaltungsverfahren ist die justistische Unterstüzung durch Fachanwält*innen zweckmäßig.