Wenn Du gerade 18 geworden bist, erhältst per Post Du die Aufforderung einen Erfassungsbogen, Bereitschaftserklärung genannt, online auszufüllen. Du kannst das erste Schreiben, wenn es mit normaler Post kommt, ignorieren, öffentlich schreddern usw.. Vier Wochen später erhältst Du eine erneute Aufforderung förmlich zugestellt. Dann musst Du bewusst entscheiden und fristgerecht handeln, sonst droht ein Bußgeld. Wenn Du den Bogen nicht ausfüllen willst, solltest Du Dir einen Unterstützungskreis organisieren, um dazu Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Den Fragebogen im stillen Kämmerlein nicht auszufüllen, kostet nur Bußgeld, hat aber keine politische Wirkung.

Um deinen Unmut deutlich zu machen solltest Du den Bogen nicht online ausfüllen, sondern auf Papier. Dort kannst Du dann zusätzliche Kommentare hineinschreiben. Die entscheidende Frage ist die nach Interesse an der Bundeswehr. Da solltest Du auf jeden Fall auf bei der Skala des Interesses die 0 – „Ich habe kein Interesse“ ankreuzen.

Dieser Fragebogen ersetzt allerdings nicht einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung mit Antrag, Begründung und Lebenslauf.

Das nachfolgende Ablaufdiagramm zeigt unter welchen Bedingungen für Ungediente ein Kriegsdienstverweigerungsantrag möglich ist. KDV ist zur Zeit nur für einige Personengruppen möglich und zweckmäßig.

ACHTUNG: Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz befindet zurzeit noch in der Erprobung. Je nach Geburtsjahrgang sind zurzeit unterschiedliche Handlungsweisen sinnvoll. Wenn ihr mehr über den Ablauf des KDV-Verfahrens wissen möchtet, klickt unter auf dem Button.