Der Atomwaffenverbotsvertrag ist Thema der Mahnwache in Jagel. In Jagel werden alle Pilot*innen und Waffensystemoffizier*innen für die Tornados ausgebildet – auch die für einen Atomwaffenabwurf durch die Bundeswehr zuständigen Pilot*innen der IDS-Tornados durchlaufen die Ausbildung in Jagel.
Die Bundesrepublik Deutschland muss den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen – Keine neuen Atombomber für die Bundeswehr
Am 22. Januar 2021 trat der UN-Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft – außer in der Bundesrepublik Deutschland. Die vorherige Bundesregierung hat sich geweigert den UN-Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen. Auch die derzeitige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ist dazu nicht bereit. Ein kleiner Fortschritt ist, dass sie mit Beobachterstatus an der Vertragsstaatenkonferenz der Unterzeichnerländer teilnehmen will.
Die neue Bundesregierung hält am Konzept der Nuklearen Teilhabe fest. Das heißt: Atombomber der Bundeswehr sollen US-amerikanische Atombomben im Kriegsfalle abwerfen. SPD, Grüne und FDP sind also weiterhin bereit, einen Atomkrieg von Bundeswehrsoldat*innen ausführen zu lassen. Deswegen sollen neue Atombomber für die Bundeswehr gekauft werden.
Im Koalitionsvertrag heißt es, dass bereits zu Beginn der neuen Legislaturperiode „ein Nachfolgesystem“ für die altersschwachen Tornados IDS beschafft werden soll, „das auch dem Zertifizierungsprozess mit Blick auf die nukleare Teilhabe“ unterworfen werden soll. Jetzt ist der Kauf von Kampfjets des Typs F-18 Super Hornet aus den USA vorgesehen, weil sie von den USA rechtzeitig zertifiziert werden, um bis 2030 den derzeitigen Atomwaffenträger Tornado IDS abzulösen. Würden die Tornados IDS ersatzlos ausgemustert, hätte die Luftwaffe keinen Träger mehr für Atombomben und die technische nukleare Teilhabe wäre damit ausgesetzt.
Zurzeit lagern etwa 20 US-Atombomben für die „nukleare Teilhabe“ auf dem Bundeswehrfliegerhorst Büchel in Rheinland Pfalz. Weil auch SPD, Grüne und FDP eine Beteiligung an einem Atomkrieg der NATO planen und vorbereiten wollen, ist die neue Bundesregierung nicht bereit, auf Atombomber für die Bundeswehr zu verzichten und sich dafür einzusetzen, dass die US-amerikanischen Atombomben in absehbarer Zeit abgezogen werden.
Durch die Stationierung der US-amerikanischen Atombomben hat die Bundesregierung indirekten Zugriff auf Nuklearwaffen.
Mit einer Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrages müsste die „nukleare Teilhabe“ der Bundeswehr beendet werden. Da die Bundeswehr weiterhin am NATO Konzept des Ersteinsatzes von Atomwaffen festhalten will und atomare Abschreckung für ein Sicherheitskonzept hält, ist sie bisher nicht bereit den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen.
Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag bekräftigt, ergänzt und präzisiert den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT).
Er ist ein geeignetes Mittel, um den Einsatz von Atomwaffen und die Drohung damit, die Forschung an Atomwaffen, ihre Entwicklung, Herstellung, endgültig zu beenden. Er schließt die Lücke des NPT, die es fünf Atomwaffenstaaten bisher erlaubt, ihr Monopol auf Atomwaffen zu erhalten und auszubauen.
Von den 191 Staaten, die den Nichtverbreitungsvertrag NPT bereits unterzeichnet haben, haben 130 den Atomwaffenverbotsvertrag und 86 unterzeichnet, weil der Nichtverbreitungsvertrag nach über 50 Jahren nicht zu einer Abschaffung der Atomwaffen geführt hat. Die BRD hat den Nichtverbreitungsvertrag (NPT) unterzeichnet, nicht aber den Atomwaffenverbotsvertrag von 2021.
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) hat nukleare Aufrüstung bisher nicht begrenzt und nicht verhindert.
1970 trat der Vertrag in Kraft und auch die Bundesrepublik Deutschland ist ihm beigetreten. Sie hat sich damit verpflichtet, sich für nukleare Abrüstung einzusetzen. Stattdessen ist sie vertragsbrüchig über die nukleare Teilhabe an den US-amerikanischen Atomwaffen und deren Verbreitung und Modernisierung beteiligt. Die Tabelle führt die Anzahl der Atomwaffen auf.
Staat |
einsetzbare |
Reserve |
maximum |
Insgesamt | 3.720 | 9680 | 13.400 |
China | 320 | 320 | |
Frankreich | 280 | 10 | 290 |
Großbritannien | 120 | 95 | 215 |
Indien | 150 | 150 | |
Israel | 90 | 90 | |
Nordkorea | ~ 30-40 | ~ 30-40 | |
Pakistan | 160 | 160 | |
Russland | 1.570 | 4.805 | 6.375 |
1.750 |
4.050 |
5800 |
https://www.icanw.de/fakten/weltweite-atomwaffen/, Quelle: SIPRI Yearbook 2020
Die Friedensforscher von SIPRI haben festgestellt, dass 2021 die Anzahl der Atomwaffen im Alarmzustand von 3720 auf 3825 gestiegen ist, jeweils + 50 in USA und Russland. https://taz.de/Konferenz-zur-atomaren-Abruestung/!5823532/
Die Atommächte halten geheim, an welchen Orten sie wie viele Sprengköpfe haben. Auch die Folgen der Stationierungen modernisierter und neuer Atomsprengköpfe bleiben unklar. Während die Nicht-Atomstaaten immer noch auf nukleare Abrüstung warten, investieren alle Atommächte langfristig in ihre nuklearen Arsenale und die Kluft zwischen den Atommächten und den Nicht-Atommächten wird immer größer.
Damit verkehren die Staaten ihre Verpflichtungen nach dem Artikel VI des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) ins Gegenteil und bedrohen diejenigen, die auf Atomwaffen und nukleare Teilhabe verzichten. Dieser Artikel lautet: Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“
„Abschreckung“ mit atomarer Kriegsführungs-fähigkeit führt zu atomarer Aufrüstung
Die fünf Atommächte USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien haben zur 10. Überprüfungskonferenz der NPT-Vertragsparteien eine gemeinsame Erklärung gegen die weitere Verbreitung von Atomwaffen veröffentlicht. Es sei die wichtigste Verantwortung der Atomwaffen besitzenden Staaten, einen Krieg untereinander zu vermeiden. Atomwaffen dürften nur mit dem Ziel der Verteidigung, der Abschreckung und der Vermeidung von Kriegen dienen. Die USA und seit 2009 auch Russland behalten sich weiterhin das Recht auf einen atomaren Erstschlag vor. Die fünf Atommächte entwickeln ihre Atomwaffen weiter. Sie sind zielgenauer, schneller, schwerer zu orten und haben eine größere Zerstörungskraft. Angestrebt werden kleine Atomsprengköpfe, die schnell verfügbar und einsetzbar sein sollen und nur die Zerstörungskraft der Hiroschimabombe haben. Es besteht immer noch die Zielsetzung, Atomkrieg führbar und gewinnbar zu machen. Der kleinere Sprengkopf mit regional begrenztem Einsatz gaukelt den Nuklearkriegsanhängern vor, dass atomare Abschreckung nur glaubwürdig ist, wenn sie einen Atomkrieg so eingrenzen kann, dass sie selbst davon nicht betroffen sind. Aber auch ein begrenzter Atomkrieg bedroht die Existenz der gesamten Menschheit.
Der Nichtverbreitungsvertrag NPT benennt zwar in Artikel VI allgemeine und vollständige Abrüstung als Ziel, legitimiert den Atomwaffenbesitz der fünf Atommächte.
Der Atomwaffenverbotsvertrag beinhaltet auch für diese fünf, dass der Besitz, der Einsatz von Atomwaffen und die Drohung damit, die Forschung an Atomwaffen, ihre Entwicklung und Herstellung verboten ist.
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