Seit dem 1.1.2026 gilt ein neues Wehrpflichtgesetz und ein verändertes Recht für Kriegsdienstverweigerer. Auch wenn zurzeit noch niemand zum Grundwehrdienst in der Bundeswehr gezwungen wird, so kann ein Kriegsdienstzwang doch mit einfachem Gesetz aktiviert werden. Im Spannungs- und Verteidigungsfall können ohnehin alle Männer von 18 bis 60 zu Diensten gezwungen werden.
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gilt unabhängig von der Wehrpflicht. Den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, ist unveräußerliches Grundrecht.
Anträge auf Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 müssen jetzt an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstr. 1000, 50737 Köln geschickt werden.
