Liebe Freundinnen und Freunde,
Was ist los mit dem Ostermarsch in Jagel?
Es gibt eine Kundgebung vor der Hauptzufahrt des Drohnen- und Tornadostandortes
Nach der Vorankündigung, dem Einladungsflugblatt, den Plakaten, haben wir uns darauf beschränkt, jedem, der nachgefragt hat, mitzuteilen, der Ostermarsch ist nicht verboten und nicht abgesagt. Wir warten ab.
Heute haben wir von der Versammlungsbehörde eine Bestätigung unserer Ostermarschanmeldung bekommen mit einem verbindlichen Auflagenbescheid:
Unsere antimiltaristische Demonstration wird am Karfreitag, 10.4.2020 ab 12.30 Uhr vor der Hauptzufahrt am Drohnen- und Tornadostandort Jagel stattfinden.
Untersagt wurde nur der Marsch ab Bahnhof Schleswig, da es nach Auffassung der Versammlungsbehörde „nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der (für die Verhinderung von Coronavirusübertragungen) vorgeschriebene Abstand (von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern)marschbedingt ungewollt verringert und weitere Personen hinzukommen.“
Die Kundgebung kann unter Einhaltung dieses 1,5 m Abstandes stattfinden.
Wir laden herzlich dazu ein, um 12.30 direkt nach Jagel zu kommen
Kommt bitte nicht erst, wie auf den Plakaten angekündigt, zum Bahnhof Schleswig.
Die Uhrzeit 12.30 ist deshalb eine halbe Stunde nach hinten verschoben, um denjenigen, die diese Mitteilung nicht mehr erreicht und nach dem ursprünglichen Aufruf nach Schleswig kommen, die Teilnahme zu ermöglichen. Es wird jemand um 12.00 Uhr am Bahnhof sein und die dort ankommenden umleiten. Damit nicht allzuviele umgeleitet werden müssen, bitten wir, dieses breit bekanntzumachen: Kommt bitte direkt zur Hauptzufahrt des Fliegerhorstes.
ankommenden umleiten. Damit nicht allzuviele umgeleitet werden müssen, bitten wir, dieses breit bekanntzumachen: Kommt bitte direkt zur Hauptzufahrt des Fliegerhorstes.
Gemäß Schreiben der Versammlungsbehörde „sind Teilnehmer mit erkennbaren Symptomen einer COVID19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen auszuschließen.“
„Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten, diese Personen sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit ja beantworten.“
Diejenigen, auf die eine dieser Bedingungen zutrifft, brauchen sich demnach gar nicht erst auf den Weg machen.
Relativierung des Vermummungsverbotes bei Demonstrationen:
„Das Vermummen der Teilnehmer in Form von Tüchern, Schals oder Atemschutzmasken ist erlaubtund wird aufgrund der aktuellen Pandemie zurf Verringerung der Ansteckungsgefahr begrüßt. Ich weise darauf hin, dass Vermummungen zur Verhinderung der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gem. § 17 Abs.1 Nr. 1 VersFG SH weiterhin verboten sind.“
Es ist also sinnvoll, Tüchern, Schals oder Atemschutzmasken selbst mitzubringen. Da Atemschutzmasken zur Zeit schwer erhältlich sind, werden wir als Veranstalter sie nicht zur Verfügung stellen können.
Für diejenigen, die mit dem Auto anreisen, etwa aus Hamburg oder M-V:
Nach § 2 der SARS-CoV2-Bekämpfungsverordnung sind zwar Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Hostein untersagt.
Nach §3 (2) der SARS-CoV2-Bekämpfungsverordnung hat aber die Versammlungsbehörde für unsere Demonstration eine Ausnahme vom Vesammlungsverbot zugelassen „nach individueller Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen sichergestellt haben.“
Daraus ergibt sich für eventuelle Polizeikontrollen auf dem Weg nach Jagel:
Die Reise nach Jagel dient natürlich nicht einem – verbotenen – touristischen Anlass, sondern der Wahrnehmung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nach Art.8 GG bei einer nach Versammlungsfreiheitsgesetz und von der Versammlungsbehörde zulässigen Kundgebung.
Wer sich mit Antwortmail zur Teilnahme anmeldet, dem können wir das Schreiben der Versammlungsbehörde als *.pdf-Datei zum selber ausdrucken zumailen, das kann bei eventuellen Polizeikontrollen bei der Anreise hilfreich sein.
60 Jahre Ostermarsch gegen Atomkrieg- die Gefahr ist immer noch vorhanden.
Die Ostermärsche 1960 richteten sich anfänglich ausschließlich „gegen atomare Kampfmittel jeder Art und jeder Nation“. In einem Flugblatt vom ersten Ostermarsch in Hessen wird das nötige „Vertrauen in die Macht des Einzelnen“ betont, damit „aus einer entschiedenen Minderheit eine kraftvolle Mehrheit“ werden könne.
Der Protest gegen atomare Kampfmittel ist wieder höchst aktuell.
Die USA bereitet den nuklearen Erstschlag vor und die Bundeswehr soll mitmachen.
Die USA setzen auf militärische Stärke und bekräftigen, dass Schwäche der sicherste Weg in den Konflikt ist, während konkurrenzlose Überlegenheit bei nuklearen Waffen das sicherste Mittel der Verteidigung ist. Der „nuclear posture review“ sieht vor, sich von Obamas Vorgabe zu verabschieden, keine neuen Atomwaffen und keine Atomwaffen mit neuen Fähigkeiten mehr einzuführen. Angekündigt wurde die Einführung von U-Boot-gestützten Langstreckenraketen mit nur einem nuklearen Gefechtskopf kleiner Sprengkraft, der den USA eine zusätzliche Handlungsoption geben soll. Zudem sieht das Dokument vor, seegestützte atomare Marschflugkörper wieder einzuführen und auch in Zukunft bei see- und landgestützte Langstreckenraketen auf unterschiedliche Sprengkopfmodelle zu setzen.
Erste Sprengköpfe für U-Boot-Raketen wurden so umgebaut, dass sie nur noch mit 10 Kilotonnen Sprengkraft explodieren. Bereits um den Jahreswechsel 2019/2020 stach mit der USS Tennessee das erste U-Boot mit modifizierten Sprengköpfen vom Typ W76-2 in See.
Mehr als 15 Milliarden US-Dollar soll es vor allem für die Modernisierung vorhandener Sprengköpfe und die Entwicklung künftiger Gefechtsköpfe geben. Also zum Beispiel für die B61-12-Atombombe, die auch in Europa gelagert werden soll oder für eine neue Sprengkopfversion für luftgestützte Marschflugkörper.
Was bedeutet das für die Bundeswehr?
Die nukleare Teilhabe ist seit den 1950er Jahren fester Bestandteil der bundesdeutschen Kriegspolitik.Über die nukleare Teilhabe hat die Bundeswehr Zugriff auf Atomwaffen der USA. Über die nukleare Teilhabe entscheidet die Bundesregierung mit, ob und wie Atomwaffen im Kriegsfall eingesetzt werden. Das Trägersystem für die Atomwaffen der USA ist der Tornado IDS. Der Tornado gilt als Auslaufmodell und ein Nachfolger wird benötigt.
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte die Entscheidung über die Tornado-Nachfolge für Ostern angekündigt. Dabei betonte sie, dass bei der Auswahl des Flugzeugtyps die Fähigkeit zum Einsatz von Nuklearwaffen ausschlaggebend sein werde.
Die Entscheidung für die Anschaffung des US-amerikanischen Kampfflugzeuges F/A-18 soll Berichten zufolge, die Zusicherung des Herstellers Boeing gewesen sein, das Kampfflugzeug für den Einsatz von Atomwaffen bis 2025 auszurüsten. Dann kann das Kampfflugzeug den Atomwaffenträger Tornado IDS ablösen. Das europäische Kampfflugzeug Eurofighter wäre bis 2025 als Atomwaffenträger nicht aufzurüsten.
Die F/A-18 für die Bundeswehr soll für den Abwurf der taktischen Atombomben vom Typ B61 ausgerüstet werden. Bei der Zertifizierung der F/A-18 für diesen Waffentyp geht es etwa um die Anpassung der Software des Waffenrechners und die passende Verkabelung. Da sowohl die B61 sowie das Trägerflugzeug aus US-Produktion sind, liegt das notwendige Know-how komplett in den USA.
60 Jahr nach dem ersten Ostermarsch fordern wir, die nukleare Teilhabe zu beenden.
Kriegsrelevante Standorte wie Jagel schließen
Keine Drohnen für die Bundeswehr
Die Bundeswehr abrüsten statt aufrüsten
Keine Einsätze der Bundeswehr im Ausland
Keine Einsätze der Bundeswehr im Inland
Bundeswehr abschaffenAbsatzStarte mit dem Grundbaustein aller Erzählungen.SchriftgrößeVoreingestellte GrößeBenutzerdefiniertInitialbuchstabe
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Gemäß Schreiben der Versammlungsbehörde „sind Teilnehmer mit erkennbaren Symptomen einer COVID19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen auszuschließen.“
„Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten, diese Personen sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit ja beantworten.“
Diejenigen, auf die eine dieser Bedingungen zutrifft, brauchen sich demnach gar nicht erst auf den Weg machen.
Relativierung des Vermummungsverbotes bei Demonstrationen:
„Das Vermummen der Teilnehmer in Form von Tüchern, Schals oder Atemschutzmasken ist erlaubtund wird aufgrund der aktuellen Pandemie zurf Verringerung der Ansteckungsgefahr begrüßt. Ich weise darauf hin, dass Vermummungen zur Verhinderung der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gem. § 17 Abs.1 Nr. 1 VersFG SH weiterhin verboten sind.“
Es ist also sinnvoll, Tüchern, Schals oder Atemschutzmasken selbst mitzubringen. Da Atemschutzmasken zur Zeit schwer erhältlich sind, werden wir als Veranstalter sie nicht zur Verfügung stellen können.
Für diejenigen, die mit dem Auto anreisen, etwa aus Hamburg oder M-V:
Nach § 2 der SARS-CoV2-Bekämpfungsverordnung sind zwar Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Hostein untersagt.
Nach §3 (2) der SARS-CoV2-Bekämpfungsverordnung hat aber die Versammlungsbehörde für unsere Demonstration eine Ausnahme vom Vesammlungsverbot zugelassen „nach individueller Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen sichergestellt haben.“
Daraus ergibt sich für eventuelle Polizeikontrollen auf dem Weg nach Jagel:
Die Reise nach Jagel dient natürlich nicht einem – verbotenen – touristischen Anlass, sondern der Wahrnehmung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nach Art.8 GG bei einer nach Versammlungsfreiheitsgesetz und von der Versammlungsbehörde zulässigen Kundgebung.
Wer sich mit Antwortmail zur Teilnahme anmeldet, dem können wir das Schreiben der Versammlungsbehörde als *.pdf-Datei zum selber ausdrucken zumailen, das kann bei eventuellen Polizeikontrollen bei der Anreise hilfreich sein.
60 Jahre Ostermarsch gegen Atomkrieg- die Gefahr ist immer noch vorhanden.
Die Ostermärsche 1960 richteten sich anfänglich ausschließlich „gegen atomare Kampfmittel jeder Art und jeder Nation“. In einem Flugblatt vom ersten Ostermarsch in Hessen wird das nötige „Vertrauen in die Macht des Einzelnen“ betont, damit „aus einer entschiedenen Minderheit eine kraftvolle Mehrheit“ werden könne.
Der Protest gegen atomare Kampfmittel ist wieder höchst aktuell.
Die USA bereitet den nuklearen Erstschlag vor und die Bundeswehr soll mitmachen.
Die USA setzen auf militärische Stärke und bekräftigen, dass Schwäche der sicherste Weg in den Konflikt ist, während konkurrenzlose Überlegenheit bei nuklearen Waffen das sicherste Mittel der Verteidigung ist. Der „nuclear posture review“ sieht vor, sich von Obamas Vorgabe zu verabschieden, keine neuen Atomwaffen und keine Atomwaffen mit neuen Fähigkeiten mehr einzuführen. Angekündigt wurde die Einführung von U-Boot-gestützten Langstreckenraketen mit nur einem nuklearen Gefechtskopf kleiner Sprengkraft, der den USA eine zusätzliche Handlungsoption geben soll. Zudem sieht das Dokument vor, seegestützte atomare Marschflugkörper wieder einzuführen und auch in Zukunft bei see- und landgestützte Langstreckenraketen auf unterschiedliche Sprengkopfmodelle zu setzen.
Erste Sprengköpfe für U-Boot-Raketen wurden so umgebaut, dass sie nur noch mit 10 Kilotonnen Sprengkraft explodieren. Bereits um den Jahreswechsel 2019/2020 stach mit der USS Tennessee das erste U-Boot mit modifizierten Sprengköpfen vom Typ W76-2 in See.
Mehr als 15 Milliarden US-Dollar soll es vor allem für die Modernisierung vorhandener Sprengköpfe und die Entwicklung künftiger Gefechtsköpfe geben. Also zum Beispiel für die B61-12-Atombombe, die auch in Europa gelagert werden soll oder für eine neue Sprengkopfversion für luftgestützte Marschflugkörper.
Was bedeutet das für die Bundeswehr?
Die nukleare Teilhabe ist seit den 1950er Jahren fester Bestandteil der bundesdeutschen Kriegspolitik.Über die nukleare Teilhabe hat die Bundeswehr Zugriff auf Atomwaffen der USA. Über die nukleare Teilhabe entscheidet die Bundesregierung mit, ob und wie Atomwaffen im Kriegsfall eingesetzt werden. Das Trägersystem für die Atomwaffen der USA ist der Tornado IDS. Der Tornado gilt als Auslaufmodell und ein Nachfolger wird benötigt.
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte die Entscheidung über die Tornado-Nachfolge für Ostern angekündigt. Dabei betonte sie, dass bei der Auswahl des Flugzeugtyps die Fähigkeit zum Einsatz von Nuklearwaffen ausschlaggebend sein werde.
Die Entscheidung für die Anschaffung des US-amerikanischen Kampfflugzeuges F/A-18 soll Berichten zufolge, die Zusicherung des Herstellers Boeing gewesen sein, das Kampfflugzeug für den Einsatz von Atomwaffen bis 2025 auszurüsten. Dann kann das Kampfflugzeug den Atomwaffenträger Tornado IDS ablösen. Das europäische Kampfflugzeug Eurofighter wäre bis 2025 als Atomwaffenträger nicht aufzurüsten.
Die F/A-18 für die Bundeswehr soll für den Abwurf der taktischen Atombomben vom Typ B61 ausgerüstet werden. Bei der Zertifizierung der F/A-18 für diesen Waffentyp geht es etwa um die Anpassung der Software des Waffenrechners und die passende Verkabelung. Da sowohl die B61 sowie das Trägerflugzeug aus US-Produktion sind, liegt das notwendige Know-how komplett in den USA.
60 Jahr nach dem ersten Ostermarsch fordern wir, die nukleare Teilhabe zu beenden.
Kriegsrelevante Standorte wie Jagel schließen
Keine Drohnen für die Bundeswehr
Die Bundeswehr abrüsten statt aufrüsten
Keine Einsätze der Bundeswehr im Ausland
Keine Einsätze der Bundeswehr im Inland
Bundeswehr abschaffen